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   VG Frankfurt/Main, 17.11.1999 - 9 G 2241/99   

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https://dejure.org/1999,16449
VG Frankfurt/Main, 17.11.1999 - 9 G 2241/99 (https://dejure.org/1999,16449)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.11.1999 - 9 G 2241/99 (https://dejure.org/1999,16449)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. November 1999 - 9 G 2241/99 (https://dejure.org/1999,16449)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ernennung eines Konkurrenten durch verwaltungsgerichtliche Klage ; Vereitelung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten; Chancengleiche Behandlung beim beruflichen Aufstieg eines Beamten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Main, 05.08.2005 - 9 G 1324/05

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - zur fehlerfreien Durchführung des der

    Dabei sind die Funktionen der Beamten, d. h. der künftigen Dienstposteninhaber, nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten, und zwar nach objektiven Kriterien und unabhängig von einer irgendwie gearteten Beförderungswürdigkeit des jeweiligen Dienstposteninhabers (Kammer B. v. 17.11.1999 - 9 G 2241/99 - HessVGRspr. 2000, 14; 10.11.1997 - 9 G 1868/97 (1) - HessVGRspr.

    Damit berücksichtigen die besoldungsrechtlichen Vorschriften zugleich den Anspruch auf Gleichbehandlung im Staus- und Entgeltbereich, wie er sich aus Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 1 HV und für die Entgeltgestaltung konkret aus Art. 33 S. 1 HV ergibt (vgl. Kammer B. v. 17.11.1999, a.a.O.; HessVGH B. v. 18.1.2000, a.a.O. m. w. N.).

  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03

    Die Zuordnung von freien Dienstposten zu höherwertigen Beförderungsämtern

    2001, 1 f. = DÖD 2000, 134 ff.; Kammer, Beschluss vom 17.11.1999 9 G 2241/99 - Hess.VGRspr.
  • VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 9 G 4310/01

    Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens bei einer Beförderungsentscheidung

    In der Rechtsprechung der Kammer wie des Hess. Verwaltungsgerichtshofs ist aber geklärt, dass die Zuordnung von Dienstposten zu (höherwertigen) Beförderungsämtern als Voraussetzung einer Beförderung in ein derartiges Beförderungsamt den Anforderungen der §§ 18, 25 BBSG genügen muss und ein Unterbleiben dieser Zuordnung oder eine Verfehlung der ihr zugrundezulegenden gesetzlichen Anforderungen einen Verfahrensfehler darstellt, der - von Ausnahmen abgesehen - zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung führt (Hess. VGH, Beschl. v. 18.1.2000 - 1 TZ 3149/99 - Hess. VG-Rechtsprechung 2001, 1 f. = DÖD 2000, 134 ff.; Beschl. v. 25.2.1997 - 1 TG 4061/96 - Hess. VG-Rechtsprechung 1999, 50 f. = NVwZ-RR 1998, 446 ff.; Kammer, Beschl. v. 17.11.1999 - 9 G 2241/99 - Hess. VG-Rechtsprechung 2000, 14 f.; Beschl. v. 19.7.2001 - 9 G 1582/01 - nicht veröffentlicht).
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